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Haltungsrichtlinien
 

 
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Schweizerischer Engadinerschaf Zuchtverein, Mai 2002

Haltungs- und Fütterungsrichtlinien für Engadiner Schafe
(Grundlage: Tierschutzverordnung und Richtlinien von BVET und FAT)

   
     
 
 
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  1. Weidehaltung / Freilandhaltung

  • Um den Verwurmungsdruck gering zu halten und die Weideverluste zu minimieren, werden mindestens 5 Weidekoppeln benötigt, die je ca. eine Woche in Rotation abgegrast werden. Längere Pausen, in denen gewisse Koppeln nicht von Schafen beweidet werden, sind von Vorteil (Bsp. Heu-, Emdgewinnung, Nutzung mit Pferden, Rindern). Ideal ist auch, wenn die Tiere sich im Sommer auf der Alp aufhalten.
  • Auf jeder Weide muss im Sommer ein Schattenangebot vorhanden sein, das allen Tieren Schutz bietet. Bei länger anhaltender, kühler Regenzeit ist ein trockener Liegebereich anzubieten.
     

  2. Stallhaltung

  • Grundsätzlich bietet ein Kaltstall oder Offenfrontstall (Unterstand auf 3 Seiten geschlossen) das beste Stallklima und zugleich die kostengünstigste Haltungsform.
  • Das Wasser muss zur freien Verfügung stehen und vor dem Einfrieren geschützt werden (Brunnen, spez. geheizte Selbsttränkebecken, regelmässiges Kesselfüllen).
  • Der Liegebereich ist vor Nässe zu schützen und wird täglich frisch eingestreut (ca. 1 kg pro Tier und Tag). Die Ablammbucht, wo das Muttertier vor oder kurz nach der Geburt für 1 – 3 Tage mit den Lämmern separiert wird, sollte an einem weitgehend geschützten Ort mit Sichtkontakt zur Herde angeordnet werden (Grösse: mind. 3 qm).
    Mindestmasse Liegefläche:
    1.6 qm pro Mutterschaf (inkl. Lämmer) + 1.6 qm für Widder.
    1 qm pro Mutterschaf (ohne Lämmer)
  • Die Futterkrippe ist so beschaffen, dass die Lämmer nicht ins Futter stehen und es verschmutzen können. Schafe bevorzugen feinstrukturiertes Raufutter (Emd, Silage), wobei dieses zur Vermeidung eines Eiweissüberschusses mit Heu ergänzt werden muss.
    Mindestmasse Fressplatzbreite:
    60 cm pro Mutterschaf (inkl. Lämmer) + 50 cm für Widder.
    40 cm pro Mutterschaf (ohne Lämmer)
    20 cm pro Lamm (bis 50kg)
  • Auch den Lämmern muss täglich Raufutter angeboten werden. Für die Lämmer eignet sich ein Lämmerschlupf, der nur für die Lämmer zugänglich ist. Der Lämmerschlupf ist mit einer kleinen Futterkrippe ausgestattet, wo bestes Futter (Emd, Rübenschnitzel, Obsttrester etc.) angeboten werden kann.
     

  3. Pflege / Eingriffe / Transport

  • Die Tiere werden in der Regel zweimal geschoren (Oktober, April). Bei der Offenstallhaltung oder bei regelmässigem Auslauf genügt eine Wollschur pro Jahr (Anfang März).
  • Das Kürzen der Schwänze ist für Zuchttiere nicht zugelassen.
  • Das Kastrieren der Widderlämmer muss, falls überhaupt nötig, unter Schmerzausschaltung erfolgen.
  • Die Klauen sollen je nach Abnützung 3 – 4 mal jährlich geschnitten werden. Tiere, die von Moderhinke angesteckt wurden, müssen sofort separiert werden.
  • Für die Parasitenbekämpfung wird die Teilnahme am Parasitenprogramm des BGK www.caprovis.ch empfohlen. Die Entwurmung kann 4 Wochen nach Austrieb, im Sommer (Lämmer zweimal) und nach der Einstallung im Herbst erfolgen. Die Wirkstoffgruppe sollte regelmässig gewechselt werden (Benzimidazole, Dectomax, Cydectin, Endex).
  • Für den Transport gilt je nach Gewicht eine Mindestfläche von 0.2 qm (20 – 30 kg) bis 0.35 qm (> 45kg) pro Tier. Hochträchtige Tiere sollen nicht oder nur unter grösster Vorsicht transportiert werden.

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Tel. 071-280 00 38
(Christian Gazzarin, Zuchtleiter)


Die Haltungsrichtlinien können Sie auch als PDF unter den Downloads allgemein runterladen.
 
   
 
 
       
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